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(Islam ist “Frieden, Reinheit, Hingabe” und “Gehorsam”) "Der Mensch ist Richter über die Worte die er noch nicht ausgesprochen hat und Gefangener seiner Worte nachdem er es ausgesprochen hat." Hazreti Ali 7.Jh & 'Daß du das Band knüpfst zu dem, der es zerreßt; daß du verzeihst dem, der dir Unrecht tut; daß du gibst dem, der dich beraubt."(Der Prophet Muhammed sallallahu 'aleihi wesellem)
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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 708 mal aufgerufen
 ? Wie muss ein Muslim sein ?
Kemal06 Offline

Mitglied

Beiträge: 559

07.05.2007 00:40
Die Sauberkeit der Kleider vor dem Gebet ( NAJAASAT) Antworten

NAJAASAT



MASALAH: Der Urin von Tieren, deren Fleisch (bei ordentlicher Schlachtung) halal ist, Urin von Pferden, Schiß von Vögeln, deren Fleisch haraam ist (oder wenn der Schiß aufdringlich riecht, auch von Vögeln, deren Fleisch halal ist); alle diese Dinge sind Najaasat (Unreinheiten) in solchem Ausmaß dass sie Khafifa (leichte Unreinheiten) genannt werden. Ein Fleck davon (Khafifa Najaasat), wenn er weniger als ein Viertel des Kleidungsteils bedeckt, auf den er gelangt ist (z.B. Ärmel, Kragen etc.), hält niemanden (da die Menge so klein ist) von Salaat in diesen Kleidern ab, obwohl eine solche Menge im Wasser, dieses für Wudhu oder Ghusl unbrauchbar macht. (Die hierfür maßgebende Wassermenge ist für Ghusl ca. zwölf Doppelhände voll. Siehe Muwatta, Imam Malik.)



Der Schiß von Vögeln, deren Fleisch halal ist, außer der von Hühnern und Enten (wegen des aufdringlichen

Geruchs) gilt (rechtlich) als rein.



Menschlicher Urin, auch der Urin von Babys, Eselurin oder der anderer Tiere, deren Fleisch haraam ist, menschliche Exkremente und die vierfüßiger Tiere sind Ghaliza Najaasat (schwere) Verunreinigungen. Das gilt auch für menschliches und tierisches Blut, Rebenwein (und andere berauschende Flüssigkeiten) und Samen (gemäß Imam Shafei und anderen ist menschlicher Samen nicht Najaasat, sondern rein).



MASALAH: Ein Fleck von Ghaliza Najaasat in der Größe eines Dirhams (Münze) oder einer Handfläche, wenn die Ghaliza Najaasat dünnflüssig ist (und auseinander rinnt) oder wenn sie fest ist, im Gewicht von 4,5 Mashas (13 5/7 Drams = ca 0,047 Liter oder 24,2 Gramm), ist entschuldbar (und man kann in solcherart beschmutzten Kleidern Salaat verrichten). Gelangt diese Menge in Wasser für Ghusl oder Wudhu, so wird dieses Wasser für Tahaarat ungeeignet.



MASALAH: Übriggelassenes Essen oder Trinken, welches mit menschlichem Speichel in Berührung gekommen ist, auch von Ungläubigen, Pferden und anderen Tieren, deren Fleisch halal ist, sowie deren Schweiß und der Schweiß von Esel und Maultier sind rein. Überbleibsel von Katzen, Mäusen und anderen Haus- und Schoßtieren, sowie die Reste von Eidechsen und die der Vögel, deren Fleisch haraam ist (wie Falke oder Geier), sind makruh (unbeliebt, unerwünscht). Nahrungsreste von Schweinen, Hunden, Elefanten und Vierfüßlern, deren Fleisch haraam ist (ausgenommen die der Katze und ihr ähnliche Tiere, wie oben erwähnt), sind Najaasat.



MASALAH: Urinflecke (alle, wenn nicht sichtbar) in der Größe eines Stecknadelkopfes sind entschuldbar (solange die von ihnen bedeckte Fläche nicht größer als eine Münze ist, wie oben erwähnt).

O Allah führe mich auf dem Weg der Weisen!

Kemal06 Offline

Mitglied

Beiträge: 559

07.05.2007 00:41
#2 RE: Die Sauberkeit der Kleider vor dem Gebet ( NAJAASAT) Antworten

REINIGUNG VON NAJAASAT



Tahaarat (Reinheit) von Hukmi (rechtlicher) Najaasat kann nur durch den Gebrauch von reinem Wasser erreicht werden, welches entweder als Regen gefallen oder in der Erde aufgespeichert worden ist, wie Meer-, Brunnen- oder Quellwasser. Die Flüssigkeiten von Bäumen (Nektar) und Früchten wie z.B. Wasser­melone, Wein­trauben oder Banane sind nicht geeignet, etwas Verunreinigtes in den Zustand von Tahaarat zu bringen.



Sollte eine fremde, jedoch reine Substanz wie Sand, Seife oder Safran in das Wasser gelangen, so ist es jaiz (erlaubt), dieses Wasser für Wudhu zu verwenden, außer die Zusammensetzung des Wassers wurde dadurch dermaßen geändert, dass die Liquidität verloren gegangen ist oder die Teile Wasser und Beifügung gleich groß geworden sind (z.B. ein Liter Wasser und ein Liter Fruchtsaft) oder die zugefügte Substanz ist derart vorherrschend, dass man nicht mehr von Wasser sprechen kann, sondern von Brühe, Rosenwasser, Essig etc. Um Ijmaa (Konsens) zu erzielen, ist es nicht gestattet, mit solch einer Flüssigkeit Wudhu oder Ghusl vorzunehmen. Gemäß Imam Abu Hanifa dürfen solche Flüssigkeiten zur Reinigung von Kleidern verwendet werden. Die Imame Muhammad und Shafei sind jedoch der Meinung, dass dies nicht erlaubt sei.



MASALAH: Wenn geronnener und getrockneter Samen von der Kleidung abgeschabt wird, so dass nichts mehr zu sehen ist, gilt diese Kleidung als rein.



Schwerter, Messer und ähnliche Dinge (wie Spiegel) können durch bloßes Abwischen gereinigt werden.



Wenn der Boden schmutzig wurde und dann alles so auftrocknete, dass keine Spur Schmutz mehr zu erkennen ist, gilt er als sauber geworden und Salaat kann darauf verrichtet werden, aber es ist trotzdem nicht gestattet, diese Erde für Tayammum (rituelle Sandwaschung) zu verwenden. Gleicherweise werden Wände, Ziegel, Mauern, Bäume und Laub (durch das Trocknen und dadurch Verschwinden der Najaasat) wieder rein. Jedoch vom Baum gefallenes Laub (oder ein aus der Mauer gebrochener Ziegel) wird erst rein, wenn es (er) sauber gewaschen wurde.



MASALAH: Najaasat, welche man sehen kann (bzw. die betroffene Oberfläche), wird gemäß Imam Abu Hanifa erst dann rein, wenn sie soweit weggewaschen wurde, dass nichts mehr zu sehen ist. Gemäß einigen anderen Imamen muss nach der Entfernung der sichtbaren Verschmutzung die Oberfläche noch drei mal gewaschen und wenn möglich jedes ma1 ausgewrungen werden. Ist dies nicht möglich, so muss man die Sache nach jedem Waschgang solange trocknen lassen, bis sie nicht mehr tropft.



Nicht sichtbare Najaasat muss zumindest drei mal gewaschen (obwohl sieben mal am besten wäre) und ausge­wrungen und jedesmal (bevor man erneut zu waschen beginnt) getrocknet werden.



Tierhäute, wenn sie (chemisch oder durch die Sonne) gegerbt wurden, werden rein.



MASALAH: Fließendes Wasser oder große Mengen Wasser, (wie in einem See oder großen Becken zumindest 10 Quadratfuß) werden durch das Hineinfallen von Najaasat oder durch das Überfließen von Najaasat nicht unrein, außer diese Najaasat ändert den Geschmack, die Farbe oder den Geruch des Wassers in bemerkenswerter Weise.



MASALAH: Wenn ein Hund in einem fließenden Wasser sitzt oder etwas Totes hineinfällt oder wenn Najaasat irgendwo verklemmt ist und das Wasser (auf dem Weg zum Wasserspeicher) darüber hinwegfließt, dann wird dieses Wasser, wenn der größere Teil davon mit dieser Najaasat in Berührung kommt, unrein; anderenfalls bleibt es rein.



MASALAH: Eine kleine Menge Wasser wird unrein, wenn Najaasat hineingelangt.



MASALAH: Eine große Menge Wasser ist nach den meisten Imamen 1 Qullatain (2 Qullas oder 1 Qullatain sind ung. 225 Sirs oder ca. 210 Liter). Gemäß Imam Abu Hanifa ist eine große Menge Wasser dann gegeben, wenn man es an der einen Seite aufrührt und dies an der anderen Seite nicht sofort spürbar wird.



MASALAH: Wenn ein Tier in einen Brunnen fällt und ertrinkt und der Kadaver anschwillt oder aufplatzt, muss der Brunnen zur Gänze geleert werden. Schwillt der Kadaver nicht an und das Tier ist so groß wie eine Katze oder größer, muss der Brunnen ebenfalls geleert werden. Das Gleiche gilt für drei oder mehrere Tiere mittlerer Größe (z.B. Vögel). Hat das tote Tier die Größe einer Maus oder eines Spatzen, müssen 20 bis 30 Eimer Wasser aus dem Brunnen entfernt werden. Ist das tote Tier mittlerer Größe (wie eine Taube), so werden 40 bis 60 Eimer Wasser entfernt. Drei Spatzen gelten (juristisch) soviel wie eine Taube. Und Allah weiß es am Besten.


O Allah führe mich auf dem Weg der Weisen!

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