(Islam ist “Frieden, Reinheit, Hingabe” und “Gehorsam”)
"Der Mensch ist Richter über die Worte die er noch nicht ausgesprochen hat und Gefangener seiner Worte nachdem er es ausgesprochen hat." Hazreti Ali 7.Jh &
'Daß du das Band knüpfst zu dem, der es zerreßt; daß du verzeihst dem, der dir Unrecht tut; daß du gibst dem, der dich beraubt."(Der Prophet Muhammed sallallahu 'aleihi wesellem)
Abdurrahman Reidegeld stellt fest: Ehen unter Zwang sind im Islam ungültig
(iz)In letzter Zeit geistert in der Presse der Begriff der Zwangsheirat herum, meist kombiniert mit haarsträubenden Begebenheiten, in denen junge muslimische Frauen zwangsweise in die Türkei verheiratet worden seien. Aufgepeppt wird diese Art der Berichterstattung mit einem Hinweis, der heutzutage immer Auflagen garantiert: dies sei eben eine "islamische Zwangsheirat". In diesem Beitrag nun wird anhand einer Frage-Antwort-Form dargelegt werden, dass jedwede Art von Zwangsausübung, Drohung etc. vom klassischen islamischen Eherecht abgelehnt wird und es also eine "islamische Zwangsheirat" per se nicht gibt. Leider ist es bezeichnend für die aktuelle Medien- und Informationssituation, dass Fehldarstellungen nicht nur ungeprüft verbreitet, sondern zur Auflagenstärkung propagiert werden; das Feindbild "Islam" ist derzeit Geld bringender Kassenschlager der Massenmedien und schürt ungehemmt und skrupellos, in sinnloser Art und Weise, Hass und Vorurteile. Dieser Beitrag versteht sich folglich als fachwissenschaftliche Richtigstellung aus genuin islamischen Quellen.
Frage 1: Was sind die zu diesem Thema relevanten Stellen im Qur'an und den Ahadith, und wie werden diese von den Gelehrten interpretiert?
Eine Ehe wird gemäß dem Fiqh, der islamischen Rechte- und Pflichtenlehre, als eine gegenseitige Handlung aufgefasst, bei der die Hauptakteure, die Eheleute und der Wali der Frau (siehe unten) also, eine ehrliche Absicht haben müssen, dass die Ehe zustande kommt zum Wohle aller Beteiligten. Hier gilt der Hadith: „Wahrlich, die Handlungen stehen in Abhängigkeit von den Absichten (Nijjat), und einem Jeden kommt das zu, was er beabsichtigt hat“. (Als Sahih-Überlieferung bei den großen Hadith-Sammlern). Wer also zum Beispiel die Absicht hat, seine ihm anvertraute Tochter wegen Geld zu verkuppeln, kann kein Wali im Sinne des islamischen Eherechts sein. Wer als Mann oder Frau eine Ehe nicht wünscht, sondern nur aus familiären Beziehungen ausbrechen will, ohne ernsthaft zum Zeitpunkt des Eheschlusses den anderen Ehepartner als Ehepartner zu wollen, der hat im Sinne des Islam keine gültige Ehe geschlossen.
Eine schlechte Behandlung der Frau durch den Ehemann ist durch ausdrückliches qur’anisches Verbot untersagt: „So lebt mit Ihnen [im Eherahmen] auf gute und anständige Weise (ma’ruf) zusammen“ (Sura An-Nisa’, Vers 19).
Einem sündhaften, bösartigen oder unanständigem Mann steht es nicht zu, Wali oder Ehemann einer anständigen Frau zu sein; in diesem Sinne wird der folgende Qur’anvers verstanden: „Ist denn etwa jemand, der innerliche, überzeugte Hinwendung zu Allah besitzt (Mu’min ist), wie ein sündhafter, ausschweifender Mensch (Fasiq)? Sie sind nicht gleich.“ (Sura As-Sadschda). Aus dem Bereich des Hadith wird etwa die bei vielen Hadith-Sammlungen bekannte Sahih-Überlieferung herangezogen: „Eine Ehe (Nikah) existiert nur mit einem Wali“. Will sagen: Ohne Mitwirkung eines Wali (Sachverwalter der Frau, der die erste Eheformel im Ehevertrag spricht), kann keine gültige Ehe existieren. Diese Überlieferung wird von den Fiqh-Schulen mit Ausnahme der Hanafija als verpflichtend und bindend betrachtet, während die Hanafija aus rechtstheoretischen und aus Gründen der Abwägung anderer Quellen diesem Hadith nur strengen Empfehlungscharakter, nicht aber Elementarpflichtscharakter, zuspricht. .
Die ausdrückliche Verpflichtung, anvertrauten Frauen nur gute männliche Personen als künftige Ehegatten anzutragen und sie ihnen mit Einverständnis anzutrauen, findet sich etwa im bekannten Hadith, wo der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagt: „Wählt die Besten/Anständigsten für die Euch anvertrauten Frauen aus; verheiratet diejenigen miteinander, die gleichartig (in ihrer Güte) sind, und lasst die [euch Anvertrauten] von solch [guten Männern] Ehepartner finden.“ (Als Sahih überliefert bei Al-Hakim).
Frage 2: Welche Bestimmungen ergeben sich diesbezüglich aus dem Vorbild des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, das heißt aus der Sunna und relevanten Ahadith, und seiner Gefährten sowie den frühen Khalifen?
Eine Schlüsselrolle zum Verständnis bilden hier die beiden Begriffe von Wilaja und Wikala. Unter „Wilaja“ versteht man eine Schutzrolle, das heißt aus dem Grundsatz der islamischen Lehre, dass eine Frau immer geschützt und mit Nahrung, Kleidung und Wohnung versorgt werden muss. So geht eine junge, unverheiratete Frau idealerweise aus islamischem Verständnis aus der Verantwortung ihres Vaters bzw. des Familienvorstandes in die Verantwortung des Ehemannes über. Darunter ist aber nicht zu verstehen, dass die Frau keine Berufstätigkeit oder Lehrtätigkeit etc. ausüben könnte, nur: alles Geld, was sie verdient, gehört nur ihr allein, während alles Geld, was ein Ehemann verdient, grundsätzlich auch seiner ganzen Familie mitgehört. Er muss nämlich Frau und Kinder, in manchen Fällen Eltern und andere Verwandte mitversorgen. Schon die ältesten Gelehrten – bis heute im Konsens – gehen davon aus, dass sogar eine reiche Frau, die eigenes Einkommen hat, nicht gezwungen werden darf, von ihrem persönlichen Besitz und Einkommen für ihre Kleidung, Wohnung und Nahrung aufzukommen, sondern auch hier der Ehemann es müsste. Dies war durchgängig Praxis in Übereinstimmung aller Gelehrten, von der Prophetenzeit, der Epoche der rechtgeleiteten Kalifen, der Dynastien der Umajjaden, der Abbasiden und späterer wie den Osmanen und anderen bis zur heutigen Zeit.
Die „Wilaja“ ist also eine Schutz- und Versorgerrolle, und insofern übernimmt der Wali (der eben jene Wilaja innehat) den aktiven Part für die Frau während des islamischen Ehevertrages; den anderen übernimmt der künftige Ehemann. Dennoch kann und darf der Wali nur mit Zustimmung der Frau handeln; darum wird im klassischen Fiqh festgelegt, dass die Frau beim Eheschluss anwesend sein müsse, um gegebenenfalls noch im letzten Moment vor Gültigwerden der Ehe ihr Einverständnis zurücknehmen zu können.
Auch besteht ein Unterschied in der Auffassungen der Fiqh-Schulen zur notwendigen Erfordernis eines Wali: die hanafitische Schule lässt unter bestimmten Umständen einen Eheschluss ohne Wali zu; die malikitische, schafi’itische und hanbalitische Schule vertreten die Auffassung, es müsse immer – und sei es pro forma – ein Wali vorhanden sein.
Aus dem Bereich des Hadith wird hier etwa die folgende Sahih-Überlieferung vom Propheten herangezogen: „Eine Ehe (Nikah) existiert nur mit einem Wali“. Das heißt, dass ohne Mitwirkung eines Wali kein gültiger Ehevertrag geschlossen werden kann. Diese Überlieferung wird, wie bereits oben erwähnt, von den Fiqh-Schulen außer der Hanafija als verpflichtend und bindend betrachtet.
Alle Gelehrten jedoch betonen: Wenn ein Familienvorstand theoretisch Wali einer Frau sein kann, aber sie zu einer Ehe zwingen will, ohne ihr Wohl dabei zu beachten, so ist sie nicht mehr an ihn gebunden und kann sich einen eigenen Wali aus einem bestimmten Teil ihrer Verwandtschaft suchen. Ist das nicht möglich (etwa, wenn es ansonsten niemanden gibt oder zu keinem ein Vertrauensverhältnis besteht oder weil die Betreffenden einen sündhaften und unanständigen Lebensweg beschreiten), so steht es ihr auch nach den strengsten Auffassungen der Gelehrten frei, einen anständigen, beliebigen Muslim als Wali zu nehmen. Immer unter dem Gesichtspunkt, dass der Wali ihr Beschützer und Sachverwalter ihrer ehrlichen Interessen sein soll.
Unter „Wikala“ hingegen versteht man im islamischen Eherecht die Vertretung einer Person durch eine andere während des Ehevertragsschlusses. Bezeichnenderweise können sich der Wali oder auch der Ehemann durch einen Sachverwalter (Wakil) vertreten lassen (etwa wenn der Vater der Braut in einem anderen Land lebt und einen Wakil ernennt, der zusammen mit der Braut, dem Bräutigam und den Zeugen den Eheschluss vornimmt). Die Frau aber (sowie praktischerseits auch die Zeugen) kann niemals während des Ehevertrages durch einen Vertreter oder eine Vertreterin ersetzt werden - sie ist die zentrale Person, und von ihrer Zustimmung ist die Gültigkeit der Ehe abhängig.
Frage 3: Wie sehen die Urteile der Rechtschulen dazu aus? Und gibt es Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten? Wie gestaltete sich die diesbezügliche Praxis in der islamischen Geschichte?
Alle Schulen des Fiqh, egal ob sunnitische oder schiitische, sind übereinstimmend der Meinung, dass eine Ehe ungültig ist, bei der eine Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird, einen bestimmten Mann zu heiraten. Allgemein gilt: Wenn einer oder beide künftige Ehepartner zum Zeitpunkt des Ehevertrages einander nicht heiraten wollen, aber gezwungen werden (durch Gewalt oder Androhung derselben, „Ikrah“ genannt), ist diese Ehe ungültig. Die korrekte und aufrichtige Absicht zum Führen einer Ehe ist zwingend erforderlich – und dies auch unabhängig von der Frage von „Ikrah“: Wer einen Ehevertrag eingeht, aber in seinem Inneren die Eheführung ablehnt und dies später vor einem islamischen Richter (Qadi) bestätigt, dessen Ehe kann unter bestimmten Umständen für aufgelöst (Faskh) erklärt werden, bzw. er oder sie kann – bei früherem „Ikrah“ – die Scheidung erwirken. Daher kann gemäß dem islamischen Eherecht eine verheiratete Frau – wenn sie nämlich zur Ehe gezwungen wurde – jederzeit eine Scheidung erwirken. Das war bereits vor 1400 Jahren der Fall, und gilt bis heute dort, wo islamisches Eherecht rechtskräftig gilt und angewandt wird, zum Beispiel in Syrien, Jordanien und anderen Staaten.
Frage 4: Wie sieht die Praxis unter Muslimen in Deutschland aus? Welche Rolle spielen dabei Aspekte, die mit dem Islam gar nichts zu tun haben? Wie ist die Quantität solcher Vorfälle einzuschätzen?
Zuerst möchte ich betonen, dass hier in Deutschland bei einem Eheschluss unter Muslimen sowohl das allgemeine zivilrechtliche deutsche Eherecht Beachtung finden muss als auch das islamische, insofern religiöse Berechtigung gemeint ist. De facto wird also zuerst eine standesamtliche Heirat stattfinden, die für Muslime (übrigens analog zur katholischen kirchenrechtlichen Auffassung) vor Gott erst durch den religiös-legitimierten Teil zur echten Ehe wird. Es wird also ein islamischer Eheschluss nachgesetzt, der aus deutscher Sicht keine rechtliche Relevanz hat, aber für den Muslim das Entscheidende darstellt.
Die Ebene der Missverständnisse wird dadurch geschaffen, dass – bezüglich des nationaltürkischen Anteils der Muslime in Deutschland – weder in Deutschland, noch in der heutigen Türkei eine staatlich anerkannte „islamische Ehe“ existiert. Insofern ist die Lage wesentlich anders als etwa bei Angehörigen eines Staates wie zum Beispiel Marokko oder Jordanien, wo nur die islamischen Eherechtsvorschriften für Muslime als staatlich legitim gelten. In diesen Fällen bestehen zudem besondere bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und diesen Staaten hinsichtlich Eheschließungen; etwa wird auch bei der Heirat einer jordanischen Staatsbürgerin in Deutschland von deutscher Seite eine besondere Ehefähigkeitsbescheinigung verlangt, die konkret im jordanischen Verständnis die Einverständniserklärung des Wali der Frau ist. Bei Muslimen aus allen Staaten, die für Muslime (weitgehend oder vollständig) islamisches Eherecht vorsehen, ist de facto keine Zwangsheirat möglich und auch nicht legitim dokumentiert; selbst in Extremfällen, wenn eine junge Frau gegen ihren Willen ins Ausland gebracht werden sollte, um dort zu heiraten, wäre eine „Zwangsheirat“ in Deutschland auch aus Sicht des Herkunftslandes unmöglich zu legitimieren. Dort in diesen Ländern wiederum ist es für eine Frau relativ leicht, eine Scheidung zu erwirken, weil es dort auch staatlich autorisierte islamische Ehegerichte gibt.
Nachweisliche Tatsache ist ferner,
(1) dass es keine mit Zwang verbundene gültige Eheschließung gemäß dem islamischen Eherecht gibt, weder in der Frühzeit, noch in der klassischen Epoche, noch heute;
(2) dass die betreffenden Frauen meist aus Familien stammen, die keine praktizierende Lebensweise im klassisch-islamischen Sinne pflegen, vielmehr lediglich nominell Muslimische sind;
(3) dass der de facto erfolgende unrechte Zwang auf besagte Frauen nicht von islamischen Gelehrten geleitet bzw. erlaubt wird; diese Praktiken ereignen sich zu mehr als 90 % im nationaltürkischen Milieu, weil dort seit Gründung der türkischen Republik kein islamisches Eherecht mehr offiziell existiert, also auch keine Kontrollinstanz durch staatlich autorisierte Ehegerichte. Diese Situation ist hingegen weder bei arabischen Ländern, noch im indo-pakistanischen Raum gegeben, wo eine Frau sehr leicht eine Scheidung bzw. Nichtigkeitserklärung fordern könnte und auch häufig fordert, unter Bestrafung der Freiheitsberauber.
(3) dass dieses derzeit viel beschworene Phänomen der "Zwangsheirat" (im Sinne einer Pseudo-Verheiratung durch einen „Imam“, einem bloßen Vorbeter, keinem wirklichen Gelehrten also) auch in der zweiten und noch stärker in der dritten Generation der in Deutschland lebenden Türken - Gott sei Dank - eine Seltenheit geworden ist.
Wir reden hier also über Missstände, die gesellschaftlich-traditionell (im Sinne eines nur islamisch kaschierten Missbrauchs der Religion) in einer längst säkularisierten Türkei stattfanden und vor mehreren Jahrzehnten nach Deutschland übertragen wurden, heute aber nur noch bei gänzlich ungebildeten Muslimen zumeist der letztlich nicht-praktizierenden Schicht in seltenen Fällen vorkommen.
Dies aber als Regel, geschweige denn als islamisch legitimiert bzw. legitimierbar zu bezeichnen, ist ein Zeichen völliger Unkenntnis über Geschichte, Rechtsauffassung und De-Facto-Zustand außerhalb der Nationaltürkei alten Zuschnitts (also bis in die 1980er Jahre).
Gerade das neue Bewusstsein eines eher intellektuellen Islams, der sich an Quellenwerken orientiert, nicht mehr nach pseudo-islamischen Volkssitten, hat in den letzten Jahren solche Praktiken endlich dorthin gestellt, wo sie hingehören: in die Ecke der jahrzehntelangen Unwissenheit gerade durch den Wegfall einer echten überwachenden Eherichterschaft.
Thema von Derwisch im Forum ? Wie muss ein Muslim...
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch niest, soll er sprechen: "Al-hamdu lillah (= Alles Lob gebührt Allah)". In diesem Fall soll sein Bruder - oder sein Gefährte - zu ihm sagen: "Yarhamuka-llah (= Allah möge Sich deiner erbarmen)". Wenn er nun "Yarhamuka-llah" gesagt hat, so soll er (der niesende) erwidern: "Yahdiakumu-llah, wa-yuslih balakum (= Allah möge euch rechtleiten und eure gute Lage wieder herstellen!)"*
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6224]
(*Vgl.Hadith Nr. 6222 und Surah Muhammad Nr. 47, Vers 2)
Frage: Ist es für Frauen erlaubt, Gesichtshaar und Haare von den Armen und Beinen zu entfernen? Ich bin im Schönheits-Geschäft tätig und ich wachse (Haarentfernung) für meine Kundschaft. Bitte sagt mir, ob es erlaubt ist im Islam.
Antwort:
Im Namen Allah, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Aus einer vorhergehendes Frage, beantwortet von Shaykh Abdurrahman ibn Yusuf:
Nimmt man den Hadith und Rücksicht auf die zahlreichen Aussprüche der Hanafi-Juristen, kann Folgendes zusammengefasst gesagt werden:
1.Es ist einer Frau gestattet, Barthaare zu entfernen, die auf ihrem Gesicht erscheinen. Trotz dass es Geichtshaar ist, aber wenn es optisch von einer Annäherung an Männer abhält, so ist es erlaubt. Dies ist die Meinung der Mehrheit des Gelehrten, sie haben es sogar empfohlen und nicht nur erlaubt. Dasselbe gilt für das Bleichen dieser Haare anstelle des Entfernens.
2. Wenn die Augenbrauen in der Mitte zusammengewachsen sind, ist es erlaubt, das zusammengewachsene Haar in der Mitte zu entfernen (das Haar über der Nase). Der Grund dafür ist, dass zusammengewachsene Augenbrauen als ein Defekt betrachtet werden, also ist es erlaubt, diese zu entfernen.
3. Einige "vereinzelte" Haare um die Augenbrauen herum dürfen entfernt werden, sollte es fehlerhaft aussehen, also ist es dann erlaubt, auch diese zu entfernen.
4. Stark buschige Augenbrauen dürfen entfernt (ausgedünnt) werden, wenn es fehlerhaft aussieht oder bei verheirateten Frauen, wenn es Abscheu bei ihren Ehemännern erregt. Dies meint nicht, dass es erlaubt ist,eine ganze Linie oder zwei um die Augenbrauen herum zu entfernen. (wie es heute oft gemacht wird)
5.Hier muss große Vorsicht gewährleistet sein, da der Hadith sehr streng ist und es gibt viele Hanafi-Gelehrte, die eine strengere Position eingenommen haben. Zum Beispiel merkt Mullah Ali al-Qari (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an (berichtet von Imam Nawawi), dass das Zupfen der Gesichtshaare haram sei mit Ausnahme der Barthaare (Mirqat al-Mafatih 8:218). Die oben genannten Eingeständnisse gelten nur für das Entfernen einer defekten Erscheinung und nicht einfach verschönernden Zwecken, also muss ist Vorsicht in dieser Angelegenheit angebracht.
Thema von Derwisch im Forum Haram(nicht-zulässig)...
Ibn Taymiyyah schrieb in in seinem Buch Kitab al-Sama’ wa al-Raqs’, dass es verschiedene Arten von Sama’ Hören gibt: welche, die muharam- verboten, makruh – unbeliebt, mubah – indifferent, najib – empfehlenswert und mustahabb – sehr lobenswert sind.
Man muss bemerken, dass das Wort Haram, verboten – ausschließlich verwendet wird, für eine Tat, die im technischen und rechtlichen Sinn als ausdrücklich verboten gilt – im Koran oder Ahadith, und nur für die Tat, die durch eine spezielle, beschriebene Strafe zu bestrafen ist. (Hadd)
Man kann also in der islamischen Welt nicht zu jeder Zeit und für jegliche Art der musikalischen Darstellung sagen, sie sei haram.
Das Wort haram im rechtlichen Sinne sollte deshalb nicht in die Diskussion einbezogen werden. Stattdessen sollten wir erkennen, dass hier ethische und nicht rechtliche Urteile diskutiert werden.
Die großen Islam-Gelehrten, insbesondere die Begründer der 4 Rechtsschulen Abu Hanifah (707 – 767), Malik ibn Anas (710 – 795) Al Shafi’i (767 – 819) und Ahmad ibn Hanbal (728 – 856) haben sich dafür ausgesprochen, die Vorbehalte gegen musikalische Aktivitäten niemals als haram zu verurteilen wenn sie nicht im Zusammenhang mit gewissen unerwünschten Verhaltensweisen stehen.
An der Spitze der Wichtigkeit und Akzeptanz steht die Rezitation des Hl. Korans. In der Tat empfiehlt Allah ta’ala solches Vortragen: „...und rezitiert den Koran in langsamen, gemessenen, rhythmischen Tönen“ (73/16)
Dies wurde mit einstimmiger Akzeptanz der Gelehrten und der Gesellschaft über die Jahrhunderter weitergegeben. Es wurde niemals als eine Form von Musik betrachtet, selbst wenn es streng genommen eine ist.
n seinem Kitab al Umm schreibt Shafi’i, dass der Prophet (sas) dem Singen von Karawanenliedern (hida) der Araber und gesungener Poesie zugehört und zum Singen ermuntert hat.
Diese 3 Gruppen werden als Musik anerkannt und leiden noch nicht unter der Verurteilung der Gelehrten und der Leute.
Mahmud Shaltut, ehemaliger Direktor der Al Azhar Universität hat eine fatwa (Rechtsgutachten) herausgegeben, die eine Erlaubnis von Musik mit folgenden Argumenten begründet:
1. Er meint, dass das Hören oder Aufführen von Musik ein instinktives Vergnügen, mit dem Allah uns ausgestattet hat, ist, so wie gutes Essen zu genießen, weiche Kleidung zu fühlen, angenehme Düfte zu genießen, schöne Aussichten zu sehen oder Wissen von Unbekanntem zu erhalten.
All das hat den Effekt der Beruhigung, wenn man verstört ist, Entspannung , wenn man müde ist, Erfrischung bei geistiger oder körperlicher Aufregung und den Teilnehmer (der Musikaufführung) mit neuer Energie aufzuladen.
Sogar Al-Ghazzali stellt in seinem umfassenden Kapitel über Musik in dem bekannten Ihya ulum al din fest, dass Instrumente mit schönem Klang nicht mehr verboten sein sollten als die Stimme der Nachtigall außer jenen Instrumenten, die mit Wein, Homosexualität und anderen verbotenen Dingen in Verbindung gebracht werden können.
Shaltut argumentiert, dass Gott diese Instinkte im Menschen für einen guten Zweck geschaffen hat, und deshalb könnte es vielleicht sogar unmöglich sein, seine Aufgaben im Leben ohne die Hilfe solcher Instinkte und Freuden, zu erfüllen, denn diese helfen ihm, seine Ziele zu erreichen. Er fasst zusammen, dass es deshalb unmöglich ist, dass die Sharia gegen diese Instinkte und Freuden ist. Stattdessen sit es die Absicht des Gesetzes, diese Instinkte zu disziplinieren, ihren Gebrauch in die Bahnen zu leiten, so dass ein konstruktives Zusammenarbeiten ermöglicht und eine hohe Moral angestrebt wird.
Sein zweites Argument ist, dass das Gesetz , genau wie der Koran, auf dem es basiert, die Goldene Mitte anstrebt, was vor Übertreibungen schützt, also weder eine Nutzlosigkeit noch eine Überbewertung von Musik erklärt.
Al Ghazzali hat den gleichen wichtigen Punkt über die „Zeit“, mit der jemand mit Musik beschäftigt ist, beschrieben.
Zei ist ein sehr wichtiger Punkt. Wenn eine Musikaufführung oder das allgemeine Hören von Musik zuviel Zeit in Anspruch nimmt, so dass man die wichtigen Islamischen Ziele (Gebet oder Sorge für die Familie etc.) aus den Augen verliert, sollte mans davon absehen. Er stellt außerdem fest, dass das Leben eine ernsthafte Angelegenheit ist, und zu viel Zeit in die Beschäftigung mit Musik zu legen, würde mehr daraus machen, als was es ist: eine harmlose Freizeitbeschäftigung und wäre somit schädlich.
Viele Gelehrte, einschließlich Ibn Taymiyah meinen, dass jemand, wenn er zur Gebetszeit Musik hört, das Gebet versäumen oder sehr schnell beten würde, um wieder zurück zur Musik zu kommen. Das Gebet versäumen ist falsch, unabhängig aus welchem Grund - wer z.B. begeistert von Gartenarbeit ist, kann das Gebet versäumen, um seine Beschäftigung nicht zu unterbrechen.
3. wandte er sich zu den Argumenten seiner Vorgänger, den Juristen die Musik zu angemessenen Gelegneheiten wie Krieg, Hochzeiten, Id-Feiern usw. erlaubten.
Er folgt diesen mit Empfehlungen des bekannten Hanafi-Gelehrten Schaich Abdul Ghani al Nabulusi (1641 – 1731). Der Autor argumentiert, dass nahezu jedes Verbot (tahrim) von Musik in der Hadith –Literatur im Zusammenhang mit der Erwähnung von Alkohol, Tänzerinnen, Ausschweifungen oder Ehebruch stehen.
Z.B. sagte der Prophet (sas) nach Buhkari: „ In meiner Ummah werden jene sein, die Ehebruch, Seide (für Männer), Wein und mazif (Musikinstrumente) erlauben.“
Beide – Shaltut und Nabulusi gehen davon aus, dass sich das Verbot auf den Kontext bezieht und die Verbindungen der Musik mit diesen Verbotenen Dingen meint und nicht eine Reaktion gegen die Musik als solches ist.
Der Prophet und viele der ersten Muslime hörten tatsächlich musik und waren anwesend bei harmlosen Aufführungen: Als der Prophet die Hidjra nach Medina machte, begrüßten ihn die Muslime mit einem Lied, während sie die Propheten-Moschee bauten, sangen sie, bei Hochzeiten und Id-Feiern ermunterte der Prophet (sas) zum Singen und Spielen verschiedener Instrumente einschließlich des Tamburins um der Freude über den Anlass Ausdruck zu verleihen.
Sogar die Ayat 6 in Sura Luqman sagt: „Aber unter ihnen gibt es Leute, die unnützes Gerede führen, ohne Wissen, um Allahs zu spotten und irre zu leiten. Solchen wird schändliche Strafe.“
Ibn Masud und Ibn Abbas bemerkten, unnützes Gerede – womit Gesang gemeint sein soll
Auch die wenigen schwachen Ahadith zu diesem Thema können nicht alleine dazu herangezogen werden, um ein Gesetz zu erlassen!
Solch falsche Bestimmungen verurteilt Shaltut als Verleumdung gegen die in Sura 7, Ayat 32 – 33 geschrieben ist. „Sprich: wer hat denn die schönen Dinge verboten, die Allah für Seine Diener geschaffen hat, und die guten Speisen? Sprich: sie sind für die gläubigen im irdischen Leben, ausschließlich aber (für sie) vom Tag der Auferstehung an. So machen wir den Verständigen die Zeichen klar.“
Shaltut fass zusammen, dass generell Musik zu erlauben sei, das Verbot bezieht sich auf die Gelegenheit – Eine Ausnahme ist begründet bei unschicklichem Gebrauch.
Auszug aus einer Forschungsarbeit von Dr. Lois Lamya al-Faruqi (1926 – 1986), die Frau von Prof. Isma’il Raghib al-Faruqi, der ein großer Islam-Gelehrter und Autor war. Sie wurde mit ihrem Ehemann 1986 ermordet.
Thema von Derwisch im Forum !! Zitate erwünscht !!
Zu spüren, dass du zu schwach bist Allah zu verstehen und zu verstehen, dass du ihn nicht verstehen kannst, ist wahres Verständniss und wahre Erkenntniss über ihn. - Hz. Abu Bakr
Resûl-i Ekrem (aleyhissalâtü vesselam) şöyle buyurur: “Kadın, dört şey için nikâh edilir: Malı, asaleti, güzelliği ve dindarlığı için. Sen dindar olanı ele geçirmeye bak!“ (Tecrîd-i Sarih Tere, 11/264 vd,; Sahîh-i Müslim Terç., 7/405).
Thema von Derwisch im Forum Lebensgeschichte der P...
[orange][b]Zu den außergewöhnlichen Dingen, die der Prophet Muhammad, möge Allah ihm einen höheren rang geben, während seiner Nachtreise sah gehört:
1.Die Welt: Auf dem Weg zur Aqsâ-Moschee sah er die Welt in der gestalt einer alten geschmückten Frau. DIes ist ein zeichen dafür, dass man sich vom Weltlichen nicht verführen lassen soll, so sehr auch das Äußere blendet. Zudem zeigt es, dass die Welt sehr alt geworden ist un der Tag des Jüngsten Gerichts nah ist.
2.Satan(Iblîs): Der Gesandte gottes, Muhammad, sah Satan am rande des Weges. Die Ausstrahlung des Propheten hat Satan so sehr überwältigt, dass er es nicht wagte, ihn anzusprechen odder ihn gar in Versuchung zu führen. Satan war vor seiner Abtrünnigkeit ein gläubiger Djinn, der aber dem Befehl Gottes widersprochen hat und Ungläubig wurde.
3.Die Kämpfer auf dem Weg Gottes: Er sah Menschen, die innerhalb von 2 tagen gesät und geerntet haben. Der Engel Djibril sagte zum propheten:" Das sind die Kämpfer auf dem Weg Gottes"
4.Die ANstifter zur Zwietracht: Der Prophet sah Menschen, deren Zungen und Lippen durchgetrennt wurden, woraufhin der zu ihm sagte:" Das sind die Anstifter zur Zwietracht und zum Schlechten. Sie haben die Menschen zu Irreführung, Verderbtheit, Betrug und Verrat angestiftet."
5.Die Unterlasser des Gebetes: Der Prophet Muhammad sah Menschen, deren Köpfe mit schweren Gegenständen zerschmerttert wurden und aschließend ihre ursprüngliche Form annahmen. Daraufhin sagt der Engel Djibril: "Das sind diejenigen, deren Köpfe schwerfällig waren, um das gebet zu verrichten."[/b][/orange]
Erst kürzlich hatten sich hochrangige jüdische Geistliche in Israel für ein Flächenbombardement der palästinensischen Stadt Gaza ausgesprochen, auch wenn dabei eine Million Zivilisten getötet werden sollte. Wie die israelische Website Ynetnews am Freitag berichtete, kam es nun zu einer Friedhofschändung durch jüdische "Gläubige" in Palästina.
Aus einer Gruppe von etwa 1.300 jüdischen Gläubigen, die in das palästinensische Dorf Arial gekommen waren, um dort am Grab von Yeshua Ben Nun zu beten, hatten sich auf dem Rückweg mehrere Dutzend Personen gelöst, während sie einen muslimischen Friedhof durchquerten. Dann zerstörten sie mehrere Grabsteine und beschmierten andere mit Sprüchen wie "Tod den Arabern".
Die Gläubigen waren nach Angaben eines Anwohners eines nahegelegenen Dorfes von israelischen Soldaten zu dem Friedhof geleitet worden. Gegen sie selbst war für diese Zeit eine Ausgangssperre verhängt worden. Die israelische Armee bestätigte in einer Erklärung, daß den jüdischen Gläubigen gestattet worden war, den Friedhof zu betreten und daß Gräber durch einige von ihnen geschändet worden sind. Eine offizielle Beschwerde sei an die Anführer der Gläubigen gesandt worden, so die Erklärung weiter. "Die israelische Armee ist mit den Anführern der Gläubigen übereingekommen, daß sie dafür verantwortlich sind, die Schäden bereits in der nächsten Woche zu beseitigen", so die Erklärung.
Zweifellos werden solche Taten keinesfalls von allen Israelis oder Juden befürwortet, wie beispielsweise eine Erklärung von Rabbi Arik Asherman, Leiter der Organisation "Rabbiner für Menschenrechte" belegt. "Als Rabbiner protestieren wir gegen diese Entweihung und werden an unsere Schmerzen erinnert, wenn solche Taten gegen uns begangen werden", sagte er.
Tatsächlich scheint die offizielle Darstellung, daß es sich hier nur um einige Extremisten oder "Randalierer" handelte, aber deutlich zu kurz zu greifen. Weder wurden die Verantwortlichen von den anderen etwa 1.300 Gläubigen oder den israelischen Soldaten an ihrem Tun gehindert, noch wurden sie anschließend zumindest festgenommen oder auch nur identifiziert. Dies kann bestenfalls als stillschweigende Duldung, möglicherweise aber auch als Indiz für eine durchaus mehrheitlich geplante Aktion angesehen werden.
"Halladsch-i Mansur hat sich getäuscht. Wie Schade, zu seiner Zeit gab es niemanden der ihn an seiner Hand halten konnte. Wenn ich dort gewesen wäre, ich hätte seine Hand genommen und ihn weiter gehoben. Ich bin es, der jeden der auf dem Weg stecken bleibt auf die Schultern hebt. Meine Freunde, meine Schüler, meine Sympathisanten, wann auch immer sie bis zum Jüngsten Tag in Schwierigkeiten geraten, werde ich sie an der Hand halten. Mit welcher Absicht er auch unseren Namen spricht und an unsere Tür kommt, unsere helfende Hand reicht sich ihm. Oh du, der hier steht! Mein Pferd ist sehr schnell. Ich bin dabei dich dauernd zu bewahren, du jedoch bist dessen unbewusst; du verstehst es nicht."
Thema von Derwisch im Forum ? Wie muss ein Muslim...
Der Imam Ibn Dschamaa [rahimuAllah] sagte in seinem Werk "Tadhkirat as-sami wa al Mutakkallim":
Jedes Mal wenn man den Namen des Propheten [salla allahu alayhi wa sallam] schreibt muss man den Friedengruß dahinter schreiben, und gleichzeitig die Sallat auf ihn aussprechen. Die Salaf und ihre Nachfolger schrieben immer „salla allahu alayhi wa sallam“ um den Vers [spricht den Friedengruß auf ihm] zu befolgen. Man darf den Friedengruß nicht verkürzen auch wenn sein Name mehrmals im selben Satz auftaucht wie manche Armseligen es tun, indem sie [sl] oder [salm] oder [sl'm] schreiben. All diese Abkürzungen sind dem Rang des Propheten [salla allahu alayhi wa sallam] nicht würdig.
Imam An-Nawawi [rahimuAllah] sagte in der Einleitung von seinem Kommentar [Scharh] zu Sahih Muslim:
Es ist empfohlen für den Schreiber des Hadith, wenn er Allah ta’ala erwähnt, hinter seinen Namen [ Azza wa dschall] oder [ta'ala], [subhahu wa ta'ala] , [tabaraka wa ta'ala], [dschalla dikhruh] , [tabaraka Ismuh] ,[dschallat adamatuh] oder etwas in der Art zu schreiben. Bei dem Propheten [salla allahu alayhi wa sallam], muss er „salla allahu alayhi wa sallam“ vollständig schreiben und nicht nur ein Symbol oder eine Abkürzung. Für einen Sahabi schreibt er „radiyya allahu 'anh“ , und für einen Sohn eines Sahabi schreibt er auch „radiyya allahu 'anh“ . „Radiyya allahu 'anh“ kann man auch für alle Gelehrten und Frommen Leute schreiben. Er muss diese Formel immer scheiben auch wenn er von einem Text kopiert wo dies nicht steht, denn sie sind keine Überlieferung sondern bittgebete. Und wenn jemand aus einem Text liest, wo diese Formeln nicht stehen, dann muss er sie trotzdem aussprechen und er darf sich nie langweilen deswegen, denn wer so etwas ignoriert, verpasst eine große Belohnung.
Erachtet nicht den Ruf des Gesandten unter euch gleich dem Ruf des einen von euch nach dem andern. 24:63
Ibn Kathir [rahimuAllah] schreibt in seinem Tafsir :
Ad-dahhak [radiyya allahu 'anh] überlieferte von Ibn Abbas [radiyya allahu 'anh] :
Man sagte „Oh Muhhamed“, und „Oh Aba Al Qassim“, aber dann hat Allah ihnen das verboten, als Verehrung seines Propheten [sallah allahu alayhi wa sallam]. Man muss sagen „Oh Prophet Allahs“,oder „Oh Gesandter Allahs“ [Rasulullah, sallah allahu alayhi wa sallam].
Das Selbe sagte Mudschahid [radiyya allahu 'anh] und Sa'id b. Dschubayr [radiyya allahu 'anh].
Qatada [radiyya allahu 'anh] sagte : Allah hat befohlen, dass man seinen Prophten [sallah allahu alayhi wa sallam] fürchtet, ihn verehrt und verherrlicht und als Sayyid sieht.
Muqattil [radiyya allahu 'anh] sagte bezüglich diesem Vers: Nennt ihn nicht wenn ihr ihn ruft : „O Muhammed“ oder „Oh Sohn von Abd allah“ sondern verehrt ihn und sagt : „Oh Prophet Allahs“, „Oh Gesandter Allahs“.
Imam Malik [radiyya allahu 'anh] überlieferte von Zayd b. Aslam [radiyya allahu 'anh der Diener von Umar b. Al Khattab und einer der besten Kenner des Koran unter den Leuten von Medina], dass er sagte : „Gott hat ihnen befohlen Ihn [sallah allahu alayhi wa sallam] zu verehren.“
Abdulkadir fängt an zu schreien (damit ist gemeint dass er ALLAH schreit) Die Erde und der Himmel zittern Die Engel in den Himmel Haben Geylani zugehört
La Ilahe Illallah Nur Muhammed Sallallah
Unsere Tekke ist wertvoll Unser Sheikh ist respektvoll Vergisst nicht Ya Ihwan's Unser Sheikh ist Stark
Ich hab' Wasser an der Kaaba getrunken Ich habe diesen Weg ausgewählt An der Liebe zu Geylani Ist mir mein Leben egal (gemeint damit : Dass er in Trance gefallen ist)
In Bagdad ist sein Grab Sein Atem ist überall Wer sich ihm anschließt so öffnet man ihm die Augen vom Herz
In Bagdad liegt er (begraben) Den Murid's (Schüler) streut er Nur (Licht) Can Ahmed (Muhammad -as-) sieht ihn (Geylani) an Mein Lehrer ist Abdulkadir
Thema von Derwisch im Forum ? Wie muss ein Muslim...
Immer wenn Murid's (Schüler/Anhänger) ihren Sheikh besuchen wollten und zu seiner Haustür gingen , sagte die Ehefrau vom Sheikh :
Was rennt ihr hinter diesem Mann her ?? Er ist kein Sheikh !! Ihr seit so dumm dass ihr denkt er könnte Wunder zeigen , geht weg und nervt nicht mehr..
Die Schüler konnten es nicht mehr ertragen dass die Frau vom Sheikh ihren Sheikh derart beschuldigte und beschlossen sich den Sheikh danach zufragen.
Sie fanden den Sheikh im Wald und sahen wie er auf einem Löwen reitete. Die Schüler wunderten sich wieso der Löwe den Sheikh nicht angriff.
Der Sheikh lächelte leicht und sagte zu seinen Schülern :
Ya Sufi's ! Ihr staunt wieso ich auf einem Löwen reite ? Wahrlich dies ist ein Geschenk Allah's. Ein Geschenk , weil ich gegen einen anderen Löwen im Haus' geduldig gegenüber bin !
Thema von Derwisch im Forum Judentum,Christentum,I...
Jesus im Islam
Jesus ('Isa) (a.s.), wie auch alle anderen Propheten, ist ein auserwählter Diener Allahs, den Dieser bestimmte, die Menschen zum richtigen Weg aufzurufen. Jedoch gibt es einige Besonderheiten bei Jesus, die ihn von anderen Propheten unterscheiden. Eine der wichtigsten ist, dass er von Allah zu Sich erhöht wurde und zur Welt zurückkommen wird.
Im Widerspruch zu dem, was die meisten Menschen glauben, wurde Jesus weder gekreuzigt, noch ist er aus irgendeinem anderen Grund gestorben. Der Quran erklärt uns, dass sie ihn weder töteten noch kreuzigten und dass Allah ihn zu Sich erhöhte. In keinem der Verse des Qurans gibt es eine tatsächliche Referenz zu einem Mord. Des Weiteren spricht der Quran von einigen Ereignissen aus dem Leben Jesu (a.s.), die noch nicht eingetroffen sind. So ist sein zweites Kommen zur Welt eine Vorbedingung, dass diese Geschehnisse eintreten werden. Es gibt keinen Zweifel, dass die Offenbarung des Qurans stattfinden wird.
Jesus (a.s.), der vor 2000 Jahren lebte, ist ein gesegneter Gesandter Allahs. Er wird in dieser Welt wie auch im Jenseits hoch geachtet, wie im Quran berichtet wird. Die wahre Religion, die von ihm überbracht wurde, ist heute nur noch als Name bekannt; von der ursprünglichen Lehre, mit der Jesus kam, ist heute nur noch ein Zerrbild vorhanden. Ebenso existiert das Buch in seiner ursprünglichen Form heute nicht mehr. Christliche Quellen wurden durch verschiedene Änderungen und Verzerrungen entstellt. Folglich ist es heute höchst unwahrscheinlich, wahres Wissen bezüglich Jesu Christi (a.s.) aus diesen Quellen beziehen zu können.
Die einzigen Quellen, von denen wir genaues Wissen über Jesus (a.s.) haben , sind der Quran, das Buch, das Allah unverändert bis zum Tag des Gerichts bewahren wird und die Sunna Seines Gesandten Muhammad - -
Im Quran berichtet Allah über die Geburt und das Leben Jesu (a.s.), über die Menschen, die ihn umgaben und vieles andere mehr. Außerdem informieren die quranischen Verse uns über das Leben Marias, bevor sie Jesus (a.s). gebar, wie sie auf wunderbare Weise schwanger wurde und wie die Menschen, die sie umgaben, darauf reagierten. Ebenso gibt Allah die gute Nachricht, dass Jesus (a.s.) ein zweites Mal auf die Welt kommen wird.
Die ganze Geschichte hindurch hat Allah vielen Völkern Seine Boten geschickt. Diese riefen die Menschheit zum richtigen Weg auf und teilten ihnen Seine Wege mit. Jedoch ist es heute ein weitverbreiteter Glaube, was durch verschiedene Boten der Menschheit überbracht worden ist, seien unterschiedliche Religionen gewesen. Das ist ein Missverständnis. Die Religionen, die Allah zu unterschiedlichen Völkern zu verschiedenen Zeiten gesandt hat, waren allgemein dieselben. Jesus (a.s.) schaffte zwar einige der Verbote ab, die durch die vorhergehende Religion überliefert worden waren, jedoch gibt es im Prinzip keine sehr großen Unterschiede zwischen den Religionen, die von Allah offenbart wurden. Was den ehemaligen Propheten, wie Moses (a.s.) oder Jesus (a.s.) und dem letzten Propheten - - offenbart worden ist, ist im Wesentlichen immer dasselbe.
Eines dieser Völker, das verloren ging, nachdem es für eine Weile in der rechten Weise gelebt hatte, waren die Kinder Israels. Wie der Quran uns informiert, schickte Allah den Kindern Israels viele Propheten. Doch jedesmal, wenn sie sich gegen einen Propheten auflehnten, oder nachdem ein Prophet gestorben war, kamen sie vom rechten Weg ab und ihr Glaube entartete. Außerdem wissen wir vom Quran, dass selbst als Moses (a.s.) noch lebte, die Kinder Israels das goldene Kalb während seiner kurzen Abwesenheit anbeteten. (Nachzulesen in Sure 20:83-94 - Ta Ha) Nach dem Ableben von Moses (a.s.) schickte Allah den Kindern Israels viele weitere Propheten, um sie zu warnen; der letzte dieser Propheten war Jesus (a.s.).
Während seines Lebens rief Jesus (a.s.) die Menschen auf, die Religion zu leben, die von Allah offenbart wurde und erinnerte sie, aufrichtige Diener Allahs zu sein. Er unterwies sie in den Geboten des Injils (Evangeliums). Den unsachgemäßen Unterricht der Rabbiner kritisierend, die für die Degeneration der rechtmäßigen Religion verantwortlich waren, schuf Jesus (a.s.) Richtlinien ab, die durch die Rabbiner selbst erfunden worden waren, wodurch sie persönliche Gewinne erzielten. Er rief die Kinder Israels zur Einheit Allahs, zur Wahrhaftigkeit und zur rechtschaffenen Führung zusammen. Der in dieser Verbindung stehende Vers im Quran lautet:
Und (ich komme zu euch) als ein Bestätiger der Thora, die bereits vor mir da war, und um euch einen Teil von dem zu erlauben, was euch verboten war. Und ich komme zu euch mit einem Zeichen von euerem Herrn. So fürchtet Allah und gehorcht mir. (Sure 3:50 - Al-'Imran)
Jedoch nachdem Jesus (a.s.) diese Welt verlassen hatte, begannen einige seiner späteren Anhänger, die Offenbarung zu verderben. Unter dem Einfluss einiger heidnischer Vorstellungen, die von den Griechen kamen, erfanden sie den Glauben an die "Dreifaltigkeit" (Vater, Sohn und Heiliger Geist). Unter dem Namen des Christentums befolgten sie eine vollständig andere Religion. Heute folgt fast ein Viertel der Weltbevölkerung dem Christentum, welches sich auf Jesus (a.s.) bezieht. Jedoch sind die Tatsachen anders. Lange Jahre nach dem Verschwinden von Jesus (a.s.) schrieben verschiedene Autoren die Bücher, die wir heute als das "Neue Testament" kennen, und sie schrieben sie auf Griechisch, während die Sprache Jesus' (a.s.) und seiner Jünger Aramäisch war, eine Sprache die dem Arabischen ähnlich ist. In der nachfolgenden Zeit kompilierten Historiker diese Schriften, was dazu führte, dass das Christentum heute viele von Jesus' (a.s.) ursprünglichen Lehren verloren hat.
Nach Jesus (a.s.) sandte Allah einen anderen Boten von einem anderen Stamm, so dass durch ihn die ursprüngliche Religion der Welt erneut offenbart werden würde, und Er gab ihm - - ein edles Buch. Dieser Gesandte ist der Prophet Muhammad - - und das Buch ist der Quran, die einzige unveränderte Offenbarung.
Scheich ul Islam Dschalaludin Suyuti wurde nach einer Fatwa über „eine Gruppe von Sufis, die sich zum Dhikr versammelt haben“ gefragt. Er antwortete:
“Wie kann man verurteilen, dass man im Dhikr macht während man steht, oder dass man steht während man Dhikr macht, wenn doch Allah der Erhabene sagt: „für diejenigen, die Gottes betend im Stehen, im Sitzen und auf der Seite liegend“ [3:191]. Und Aischa [aleyhi Selam] sagt: „Der Prophet [sallAllahu aleyhi veselam] flehte Allah jederzeit an.” [Sahih Muslim, 1.282:373] Und wenn zum Stehen das Tanzen hinzukommt, dann sollte es nicht verurteilt werden, denn es kommt von der Freude der spirituellen Vision und der Verzückung, und der Hadith existiert [in vielen Quellen, wie z.B. im Musnad von Imam Ahmed [radiAllahu anh] 1.108, mit einer authentischen Kette [Hasan]], dass Dschafar ibn Abi Talib vor dem Propeten [sallAllahu aleyhi veselam] tanzte, als der Prophet [sallAllahu aleyhi veselam] ihm sagte: „Du ähnelst mir im Aussehen und im Charakter.“ Er tanzte aus Freude, dass er so bezeichnet wurde vom Propheten [sallAllahu aleyhi veselam] und der Prophet [sallAllahu aleyhi veselam] verbot nicht, dass er so reagierte. Und das ist Grundlage für die rechtmässige Erlaubnis, dass die Sufis aus Freunde, die sie durch die Extase erfahren, tanzen.
(al-Hawi li al-fatawi. 2 Bnd. Cairo 1352/1933-34. Druck: Beirut: Dar al-Kutub al-'llmiyya, 1403/1983, 2.234)
Dies hier ist der Hadith, den Imam Suyuti [radiAllahu anh] meint:
Ich besuchte den Propheten [sallAllahu aleyhi veselam] mit Dschafar [ibn Abi Talib] und Zayd [ibn Haritha]. Der Prophet [sallAllahu aleyhi veselam] sagte zu Zayd: “Du bist mein freigelassener Sklave [mawlay]“, woraufhin Zays anfing auf einem Bein um den Propheten herum zu tanzen [hadschila].Dann sagte der Prophet [sallAllahu aleyhi veselam] zu Dschafar: „Du ähnelst mir in meiner Form und Manieren [khalqi wa khuluqi].“, woraufhin Dschafar Zayd hinterher tanzte. Der Prophet [sallAllahu aleyhi veselam] sagte dann zu mir: “Du bist ein Teil von mir und ich ein Teil von dir [anta minni wa ana mink].“, woraufhin ich Dschafar hinterher tanzte.
[Überliefert von Ali von Ahmed in seinem Musnad mit einer authentischen Überliefererkette, wie in Schakir steht (1:537 #857) und von al-Bazzar in seinem Musnad mit einer authentischen Kette nach al-Haytami in Madschma al-Zawaid (5:176). Ahmeds Kette wird als „Stark“ eingestuft von al-Ama ut in Sahih ibn Hibban (15:520 #7046). Auch von al-Bayhaqi überliefert in al-Sunnan al-Kubra (8:6 #15548, 10:226 #20816), von Ibn Abi Schayba in seinem Musannaf (12:105) und Ibn Sad mursal in seinem Tabaqat (4[1]:22), Kapitel über Dschafar ibn Abi Talib]
Einige Gelehrte haben diesen Hadith als Beweis genommen für die Erlaubnis von al-Raqs/Sema/Hadra wenn man etwas hört das den Geist erhebt.
Imam Ibn Hadschar Al-Haytami sagte:
„Es ist erlaubt zu Stehen und zu Tanzen in Versammlungen des Dhikr und Anhörung, nach einer Gruppe von grossen Gelehrten, unter ihnen Scheich ul Islam Ibn Abdussalam.” (فتاويه الحديثية S. 298 / Fatawa Hadithiya S. 298)
وقد صحَّ القيامُ والرقصُ في مجالس الذكر والسماع عن جماعة من كبار الأئمة منهم عزّ الدين شيخ الإسلام ابن عبد السلام
Er schreibt bezüglich Al-Izz Ibn Abdussalam:
„Nahm an Sema teil und tanze in Zuständen der Extase.“
(kâna yahduru al-samâ‘ wa yarqusu wa yatawâjad)
[Al-Dhahabi, Siyar (17:33); Ibn al-Subki, Tabaqat al-Schafi‘iyya al-Kubra; Ibn al-‘Imad, Schadharat al-dhahab (5:302); Ibn Schakir al-Kutabi, Fawat al-Wafayat (1:595); al-Nabahani, Dschami‘ Karamat al-Awliya (2:71); Abu al-Sa‘adat, Tadsch al-Ma‘arif (S. 250).]
Thema von Derwisch im Forum ? Wie muss ein Muslim...
Von allen Zuständen des Menschen während des Gebets ist nichts schmerzhafter für Iblis als die Niederwerfung (Sadschdaa), weil darin sein eigener Fehltritt liegt. Viele und lange Niederwerfung machen den Schaitan traurig, jedoch ist der Mensch in seinem Gebet nur unverletztlich während seiner Niederwerfung. Wenn er sich nähmlich niederwirft, erinnert sich der Teufel an seine Zuwiderhandlung und beschäftigt sich mit sich selbst anstatt mit dem Menschen.
Deswegen sagte der Prophet - - : Wenn der Mensch sich niederwirft, ziht sich der Teufel zurück und weint.
So ist der Mensch in seiner Niederwerfung geschützt vor Schaitan. Doch er ist nicht geschützt vor dem Selbst. Alle Gedanken bei der Niederwerfung gehören entweder zu Allah, zu den Engel oder zum Selbst, nur der Schaitan hat zur ihr kein Zugang. Wenn der Mensch sich aber erhebt von seiner Sadschdaa, entschwindet diese Eigenschaft von Iblis, seine Traurigkeit hört auf, und er beschäftigt sich wieder mit dir.
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